Als Arbeitgeber musst du nach DGUV Vorschrift 70 dafür sorgen, dass sowohl Fahrer als auch Fahrzeuge einmal pro Jahr UVV-konform geschult bzw. geprüft werden. Beide Maßnahmen sind verpflichtend und müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
1. UVV-Unterweisung für Fahrer:
Alle Beschäftigten, die ein Firmenfahrzeug oder Poolfahrzeug nutzen, benötigen jährlich eine UVV-Fahrerunterweisung.
Sie umfasst zentrale Themen wie:
🔹 sicheres Verhalten im Straßenverkehr (Arbeitssicherheit)
🔹 ordnungsgemäßen Nutzung des Dienstfahrzeuges
🔹 Besonderheiten bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen
2. UVV-Fahrzeugprüfung
Jedes betrieblich genutzte Fahrzeug muss jährlich durch eine fachkundige Werkstatt auf Arbeits- und Verkehrssicherheit geprüft werden.
Dabei gelten folgende Punkte:
🔹 Zustand des Fahrzeugs muss UVV-konform sein
🔹 das Das Prüf-Ergebnis muss dokumentiert werden und bis zur nächsten Prüfung archiviert werden
🔹 betrifft auch Poolfahrzeuge und betrieblich genutzte Dienstwagen – selbst wenn diese privat genutzt werden.
Jedes Jahr müssen sowohl Fahrer geschult als auch Fahrzeuge geprüft werden – die UVV-Pflichten gelten für jeden Fuhrpark und müssen dokumentiert sein. Ohne Dokumentation drohen Bußgelder und mögliche Haftungsprobleme.